13,15 €*
Sofort verfügbar, Lieferzeit: 4-7 Tage
- Verträglich mit PVB-Folien entsprechend den Kriterien der ift-Richtlinie DI-02/1 Geeignet bei der Verarbeitung von VSG
- Nicht korrosiv Verursacht keine (Rost-) Korrosion bei ungeschützten Metalloberflächen
- Geruchsarm Angenehmes Verarbeiten
- Geringe Anhaftung Leichte Wiederlösbarkeit z.B. der Glashalteleiste
- Anstrichverträglich nach DIN 52452 (nicht überstreichbar) Keine Wechselwirkungen mit vorhandenen und angrenzenden Beschichtungen
- Zur Abdichtung und Hinterfüllung von Flügelrahmen und Glashalteleisten an Fenstern und Türen - Verbesserung der Dichtheit. Die Füllmasse hat eine geringere Haftung als übliche Verglasungsdichtstoffe, so dass die Glasleisten bei Reparaturarbeiten leichter entfernt werden können.
- Vermeidet Kondensatbildung durch einströmende Warmluft und schützt somit vor Feuchtigkeitsbelastung im Falzgrund, welche zu Schäden z. B. am Holzfensterflügel führen kann.
- Zur Abdichtung am Flügelrahmen unter der Glaskante (Position 4). Ein vollflächiger Kontakt zum Isolierglas-Randverbund im Falzgrund ist auszuschließen. Eine Überdeckung von maximal 3 mm ist zulässig.
- Bezüglich der Verträglichkeit zu IG-Randverbundmaterialien ist unsere aktuelle Verträglichkeitsliste zu beachten. Die aktuelle Liste kann von unserer Homepage www.otto-chemie.de heruntergeladen werden.
- Französische VOC-Emissionsklasse A+
- Einstufung nach Gebäudezertifizierungssystemen siehe Nachhaltigkeitsdatenblatt
Verarbeitungstemperatur von/bis [°C] | + 5 / + 40 |
Viskosität bei 23 °C | pastös, standfest |
Dichte bei 23 °C nach ISO 1183-1 [g/cm³] | ~ 1,0 |
Lagerstabilität bei 23 °C/50 % rLf für Kartusche/Beutel [Monate] | 9 (1) |
Mängelhaftung
Alle Angaben in dieser Druckschrift basieren auf derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen.
Sie befreien den Verarbeiter wegen der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und
Anwendung nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Die Angaben in dieser Druckschrift und
Erklärungen der Otto-Chemie im Zusammenhang mit dieser Druckschrift stellen keine Übernahme einer
Garantie dar. Garantieerklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten ausdrücklichen
schriftlichen Erklärung der Otto-Chemie. Die in diesem Datenblatt angegebenen Beschaffenheiten legen
die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Verwendungsvorschläge
begründen keine Zusicherung der Eignung für den empfohlenen Einsatzzweck. Wir behalten uns das
Recht zur Anpassung des Produktes an den technischen Fortschritt und an neue Entwicklungen vor. Für
Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung, auch bezüglich etwaiger spezieller
Anwendungsproblematiken. Unterliegt die Anwendung, für die unsere Produkte herangezogen werden,
einer behördlichen Genehmigungspflicht, so ist der Anwender für die Erlangung dieser Genehmigungen
verantwortlich. Unsere Empfehlungen befreien den Anwender nicht von der Verpflichtung, die
Möglichkeit der Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu berücksichtigen und, wenn nötig, zu klären. Im
Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch bezüglich
einer etwaigen Mangelhaftung. Sie finden unsere AGB unter http://www.otto-chemie.de
Anmelden