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Versandfertig in 4 Tagen, Lieferzeit 1-3 Tage
- Extrem schnelle Aushärtung
- Schneidbar nach ca. 5 Minuten
- Sehr schnell entspreizbar
- Belastbar nach ca. 20 Minuten
- Schaumausbeute ca. 5,5 Liter pro 250 g / 210 ml Doppelkartusche
- Treibgasfrei
- Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis - normal entflammbarer Baustoff (B2) nach DIN 4102-1
- Französische VOC-Emissionsklasse A+
Schaumausbeute freigeschäumt [l] | ~ 5,5 |
Verarbeitungstemperatur von/bis [°C] | + 10 / + 30 (1) |
Schneidbar, 20 mm Strang [min] | ~ 5 |
Montagefestigkeit (entspreizbar) bei Strangstärke 20 mm [min] | ~ 15 - 18 |
Temperaturbeständigkeit von/bis [°C] | - 40 / + 80 (2) |
Lagerstabilität bei 23 °C/50 % rLf [Monate] | 9 (3) |
Farbe | hellgelb |
1) optimale Verarbeitungstemperatur + 20 °C
2) kurzfristig + 100 °C
3) ab Herstelldatum
Diese Werte sind nicht zur Erstellung von Spezifikationen bestimmt. Bitte wenden Sie sich vor der Erstellung von Spezifikationen an OTTO-CHEMIE.
Anwendungshinweise
1. Türzarge verkeilen und verspreizen. Die Untergründe müssen sauber, trocken, staub- und fettfrei sein. Stark saugende und poröse Untergründe (z.B. Gips- und Porenbetonwände) mit OTTO Primer 1105 vorbehandeln.
2. Den auszuschäumenden Bereich durch Einschieben der beiliegenden Kartonstreifen jeweils am
Montagepunkt zwischen Türzarge und Mauerwerk nach unten hin abgrenzen, damit die gemischten
flüssigen Komponenten bis zum Aufschäumen (nach einigen Sekunden) nicht nach unten fließen.
3. Bodenbeläge und angrenzende Bauteile ggf. durch Abdecken oder Abkleben vor Verschmutzung schützen.
4. Kartuschenspitze mit einem Messer abschneiden und Mischdüse aufsetzen.
5. Mit der speziellen Handpresspistole H 248 die Komponenten gleichmäßig auspressen, dabei ruckartiges Auspressen vermeiden, damit die Komponenten im Mischrohr homogen gemischt werden.
6. Der richtig gemischte Schaum sollte eine hellgelbe Farbe aufweisen.
7. Den Schaum über die Mischdüse in den Mauerspalt applizieren, die Kartusche mit der Pistole anschließend auf Pappe oder Papier ablegen, solange noch Schaumreste aus dem Statikmischer hervorquillen.
8. Frische Schaumflecken sofort mit OTTOPUR Cleaner entfernen. Ausgehärteter Schaum kann nur noch mechanisch entfernt werden.
9. Es empfiehlt sich, Schaumreste erst nach dem Erreichen der Montagefestigkeit (entspreizbar) nach ca. 15 - 18 Minuten (bei +20° C) abzuschneiden.
10. Tiefere Temperaturen verlängern die Aushärtungsgeschwindigkeit.
11. Bei Unterbrechung des Ausschäumens muss das Mischrohr abgenommen werden und später durch ein neues Mischrohr ersetzt werden.
12. Holzzargen für Türblattgewicht bis 40 kg müssen mindestens an 6 Punkten mit jeweils 20 cm Länge befestigt werden. Stahlzargen und alle Zargen mit Türblattgewicht von über 40 kg müssen vollflächig eingeschäumt werden. Der Fugenspalt soll maximal 20 mm betragen.
Wegen der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und der Anwendung ist vom Verarbeiter
stets eine Probeverarbeitung und -anwendung vorzunehmen.
Das konkrete Aufbrauchdatum ist dem Gebindeaufdruck zu entnehmen und zu beachten
Mängelhaftung
Alle Angaben in dieser Druckschrift basieren auf derzeitigen technischen Kenntnissen und Erfahrungen.
Sie befreien den Verarbeiter wegen der Vielzahl möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und
Anwendung nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Die Angaben in dieser Druckschrift und
Erklärungen der Otto-Chemie im Zusammenhang mit dieser Druckschrift stellen keine Übernahme einer
Garantie dar. Garantieerklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten ausdrücklichen
schriftlichen Erklärung der Otto-Chemie. Die in diesem Datenblatt angegebenen Beschaffenheiten legen
die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Verwendungsvorschläge
begründen keine Zusicherung der Eignung für den empfohlenen Einsatzzweck. Wir behalten uns das
Recht zur Anpassung des Produktes an den technischen Fortschritt und an neue Entwicklungen vor. Für
Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung, auch bezüglich etwaiger spezieller
Anwendungsproblematiken. Unterliegt die Anwendung, für die unsere Produkte herangezogen werden,
einer behördlichen Genehmigungspflicht, so ist der Anwender für die Erlangung dieser Genehmigungen
verantwortlich. Unsere Empfehlungen befreien den Anwender nicht von der Verpflichtung, die
Möglichkeit der Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu berücksichtigen und, wenn nötig, zu klären. Im
Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch bezüglich
einer etwaigen Mangelhaftung. Sie finden unsere AGB unter http://www.otto-chemie.de
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